Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter (im folgenden Dominik Bingel Photography) und dem Mieter. Maßgebend ist diejenige Fassung, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültig ist. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur dann, wenn sie schriftlich anerkannt werden.

Mietgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung einer Fotobox und Zubehör gegen Entgelt.

Vertragsabschluss

Nach Angebotsanfrage des Mieters erhält dieser ein schriftliches Angebot von Dominik Bingel Photography per Email. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragserteilung (z.B. per Email) durch den Mieter und entsprechende Buchungsbestätigung durch Dominik Bingel Photography zustande. Umfang, Ort, Zeit und Ausführung der zu erbringenden Leistung sind in der Buchungsbestätigung von Dominik Bingel Photography geregelt.

Zusicherungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

Zahlung des Mietbetrags

Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise je nach gebuchtem Paket.

Die Zahlung in Höhe des gebuchten Pakets ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Geht die Anzahlung innerhalb dieser Zeit nicht ein, wird die Buchung storniert.

Bei kurzfristigen Buchungen ist die Zahlung am Tag der Leistungserbringung vorab in bar zu entrichten.

Gelangt die Fotobox aufgrund von Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Mieter zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Zur Meidung nicht rechtzeitiger Lieferung bleibt es dem Mieter überlassen, die Fotobox beim Vermieter abzuholen.

Mietbedingungen

Gegenstand des Vertrages sind die im Mietvertrag aufgeführten Geräte und Zubehörteile. Dominik Bingel Photography behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche Geräte zu ersetzen.

Die Mietzeit beginnt mit dem abgeschlossenen Aufbau der Fotobox beim Mieter. Erfolgt der Aufbau vor Beginn der Mietzeit, so bleibt Mietzeitbeginn der vertraglich vereinbarte Zeitpunkt. Die Mietzeit endet spätestens 24 Stunden nach Beginn der Mietzeit. Der Abbau sowie die Abholung sind nicht Bestandteil der Mietzeit. Das Aufstellen und das Abbauen der Fotobox ist im Umkreis von 15 km rund um Nidda im Preis inbegriffen. Für größere Entfernungen werden Lieferkosten im Angebot berechnet.

Eine Abholung der Fotobox beim Vermieter ist möglich und erfolgt nach Vereinbarung. Ist eine Abholung der Fotobox zum vereinbarten Zeitpunkt aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht möglich, ist Dominik Bingel Photography zeitnah zu informieren.

Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache.
Insbesondere verpflichtet er sich dazu, die Mietsachen vor Um- oder Herunterwerfen sowie vor Kontakt mit Flüssigkeiten zu schützen. Auch bei der Kabelverlegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen abzusichern. Dies schließt eine Vermietung unter freiem Himmel explizit aus. Wird kein geeigneter Platz für die Mietsache zur Verfügung gestellt, kann der Vermieter von der Mietvereinbarung zurücktreten. Hierbei werden 100% des vereinbarten Mietpreises fällig.

Dem Mieter wird es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter, die Mietsache zu öffnen. Dies bezieht sich insbesondere auf Einstellungen der Software/Verstellung der Kamera.

Eine Untervermietung der Mietsache ist nicht gestattet.

Ein Verbringen der Mietsache an einen anderen als den Ort der durch den Vermieter vorgenommenen Inbetriebnahme ist nicht gestattet.

Widerruf und Stornierung

Der Mieter hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss Dominik Bingel Photography mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden.

Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 14 Tage vor dem Buchungstermin. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht bevor dem Mieter der schriftliche Vertrag vorliegt und auch nicht vor Erfüllung der Informationsp ichten des Vermieters gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der P ichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Mieter die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Der Widerruf ist zu richten an:

Dominik Bingel Photography
Aufeldstr. 27
63667 Nidda
E-Mail: mail@dominik-bingel.de

Widerruft der Mieter den Vertrag, hat Dominik Bingel Photography alle Zahlungen, die vom Mieter entrichtet wurden, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags Dominik Bingel Photography eingegangen ist.

Dem Mieter wird über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus ein vertragliches Rücktrittsrecht nach folgender Maßgabe eingeräumt: Kündigt der Mieter einen bereits geschlossenen Mietvertrag vor Beginn des Mietzeitraums, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall fällig.

Stornogebühren werden wie folgt fällig:
Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 20% des vereinbarten Mietpreises Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50% des vereinbarten Mietpreises Rücktritt bis 4 Tage vor Mietbeginn: 60% des vereinbarten Mietpreises Rücktritt < 4 Tage vor Mietbeginn 90% des vereinbarten Mietpreises

Dominik Bingel Photography kann die Bestellung des Mieters jederzeit stornieren. Im Falle einer Stornierung seitens Dominik Bingel Photography ist der entrichtete Mietpreis vollständig zu erstatten.

Haftung

Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Vermieter unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei sonstigen Schäden. Die Haftung ist beschränkt auf dasjenige, was der Vermieter als Schaden erwarten konnte. Eine weitergehende Haftung, insbesondere im Hinblick auf erwartete Verwendungen der Fotos, wird nicht übernommen.

Der Mieter trägt die Verantwortung für die Fotobox und dem Zubehör von der Anlieferung bis zur Rückgabe und haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit durch ihn oder seine Veranstaltungsteilnehmer entstehen. Wird die Fotobox, deren Bestandteile oder gemietetes Zubehör gestohlen bzw. gehen die Mietobjekte verloren, haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung des jeweiligen Mietgegenstandes. Bemessungsgrundlage ist der Zeitwert des jeweiligen Mietgegenstandes. Der Mieter haftet nicht für Defekte, die offensichtlich ohne äußere Einwirkung und auf Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind.

Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und ist verpflichtet, dem Vermieter technische Störungen unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden.

Höhere Gewalt

Wird die Durchführung der Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, kriegsähnlicher Zustand, Aufruhr, Streiks, Pandemien, Naturkatastrophen oder sonstige von außen kommende, unabwendbare Ereignisse. In diesem Fall wird der Mietpreis anteilig zurückerstattet, weitere Ansprüche bestehen nicht.

Datenschutz

Dominik Bingel Photography verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die zum Zwecke der Bestellung von Waren angegebenen persönlichen Daten (wie z. B. Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden vom Vermieter zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind.Der Mieter hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von Dominik Bingel Photography über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

Fotobox-Requisiten

Werden die Fotobox-Requisiten durch Verschmutzung, Beschädigung oder Verlust beschädigt, werden von Dominik Bingel Photography pauschal 20,- Euro in Rechnung gestellt. Hiervon ausgenommen sind die Requisiten am Stock.

Urheber- und Nutzungsrechte

Das Urheberrecht an den mit der Fotobox erstellten Bildern entsteht in der Person des jeweiligen Erstellers des Bildmaterials. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Nutzung und Verbreitung der Bilder die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen zu respektieren und gegebenenfalls deren Einwilligung einzuholen.

Dominik Bingel Photography räumt dem Mieter ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Bildern ein. Dieses Recht umfasst die private Nutzung sowie die Veröffentlichung in sozialen Medien, sofern dies nicht kommerziellen Zwecken dient. Für jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere für kommerzielle Zwecke, ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Dominik Bingel Photography erforderlich.

Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Der Vermieter haftet nicht für die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.

Dem Mieter wird für alle erstellten Bilder über die Dauer von 4 Wochen eine passwortgeschützte Onlinegalerie zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Bilder aus der Onlinegalerie entfernt, bleiben jedoch für weitere 3 Monate beim Vermieter gespeichert. Danach werden sie endgültig gelöscht.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Stand 14.10.2024